Beauftragte

Antikorruptionsbeauftragter

In Umsetzung der Richtlinie des Bundes zur Korruptionsprävention hat der Vorstand des IRS einen Antikorruptionsbeauftragten berufen. Zu seinen Aufgaben gehört die korruptionsbezogene Risikoanalyse, die Konzeption und Implementierung eines Präventionssystems sowie die regelmäßige Schulung von Beschäftigten und Führungskräften. Er ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben weisungsunabhängig und unterstützt, unterrichtet und berät die Institutsleitung in Fragen der Korruptionsprävention.


Datenschutzbeauftragter

Im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit in den Forschungsprojekten des IRS werden in großem Umfang  Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und ausgewertet. Darüber hinaus operieren die Bereiche Administration und WUK unter anderem mit personenbezogenen Daten. Der Datenschutzbeauftragte wirkt darauf hin, dass im Zusammenhang mit diesen Prozessen das Bundesdatenschutzgesetz und andere Vorschriften zum Datenschutz eingehalten werden. Er analysiert und kontrolliert die Datenschutzmaßnahmen des Instituts und macht Vorschläge zur Verbesserung.

Referent für Wissenstransfer & Public Affairs

Gleichbehandlungsbeauftragter

Das Gleichbehandlungsgesetz zielt darauf ab, Benachteiligungen aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Beschäftigten steht ein Beschwerderecht zu, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten hinsichtlich einer oder mehrerer dieser Gründe benachteiligt fühlen. Der Gleichbehandlungsbeauftragte fungiert dabei als vom Vorstand berufener Ansprechpartner, welcher Beschwerden entgegennimmt, diese prüft und das Ergebnis dem beschwerdeführenden Beschäftigten mitteilt.

Diese Funktion ist derzeit vakant. Sie wird baldmöglichst neu besetzt.


Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen werden von allen Mitarbeiterinnen des IRS gewählt. Nach Annahme der Wahl erfolgt ihre Bestellung durch die Institutsleitung. Die Gleichstellungsbeauftragte übt ihr Amt unabhängig und weisungsfrei aus. Sie ist in alle gleichstellungsrelevanten Personalentwicklungsprozesse des IRS – beispielsweise Einstellungsverfahren, Gremienbesetzungen oder Weiterbildungsmaßnahmen – involviert und berichtet auf Institutsvollversammlungen regelmäßig über ihre Arbeit. mehr Info


Ombudspersonen

Die aus dem Kreis der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen für drei Jahre gewählte Ombudsperson und deren Stellvertretung fungieren als Berater*innen und Vertrauenspersonen zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis. Sie sind Ansprechpersonen für Wissenschaftler*innen zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis, bei Unstimmigkeiten und im Falle des Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten.mehr Info

Stellvertretung